Vertrauliche Unterlagen
Sichere Uploads
Bitte reichen Sie nur geschäftliche Unterlagen ein, die für die Partnerprüfung wirklich erforderlich sind. Weniger sensible Daten bedeuten mehr Sicherheit für alle Beteiligten.
Zulässige Dateien
- PDF beziehungsweise PDF/A, JPG/JPEG und PNG
- maximal 5 MB je Datei
- höchstens acht Dateien und insgesamt maximal 15 MB
- keine passwortgeschützten oder verschlüsselten Dokumente
Nicht angenommen werden Office-Dateien, ZIP-/RAR-/7z-Archive, HTML, SVG, Skripte, ausführbare Dateien oder andere aktive Formate. Zulässige Dateien werden anhand von Endung, gemeldetem Typ und Dateisignatur geprüft.
Nicht hochladen
Nicht erforderlich und nicht zulässig sind insbesondere Ausweiskopien, Führungszeugnisse, Gesundheitsdaten, private Bank- oder Steuerdaten, private Wohnanschriften, Geburtsdaten, Personalakten, Mitarbeiterlisten, Zugangsdaten, Alarm- oder Schließinformationen, Objektschutzpläne, Verschlusssachen oder nicht benötigte Kundengeheimnisse.
So bereiten Sie Nachweise vor
- Gewerbeanmeldung: private Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Unterschriften und persönliche Kennziffern schwärzen, soweit sie nicht erforderlich sind.
- §-34a-Erlaubnis: Erlaubnisinhaber, Behörde, Erlaubnisumfang und Gültigkeits- beziehungsweise Aktenbezug sichtbar lassen.
- Haftpflicht: Versicherer, versichertes Unternehmen, Deckung und Gültigkeit sichtbar lassen; Prämien- und Bankdaten entfernen.
- Zertifikate: bevorzugt Unternehmenszertifikate einreichen und Beschäftigtendaten entfernen.
- Referenzen: zunächst Branche, Leistungsart, Region, Umfang und Zeitraum ohne private Ansprechpartnerdaten nennen.
Verarbeitung und Versand
Die Nachweise werden unter einer zufälligen Vorgangsnummer privat gespeichert. Aus Ihren Formularangaben wird zusätzlich ein PDF-Exposé erzeugt. Das Exposé und alle Originalnachweise werden als vertrauliche Anhänge an einkauf@secuconcept.de weitergeleitet. Die Dateien sind nicht über öffentliche oder erratbare Links abrufbar.
Öffnen Sie keine Upload-Datei mit Makros oder aktiven Inhalten; solche Formate werden ohnehin abgewiesen. Eine technische Formatprüfung allein kann keine absolute Schadsoftwarefreiheit garantieren.