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B2B-Partneranfrage

Registrierungsbedingungen

Diese Bedingungen regeln ausschließlich die unverbindliche Einreichung und Prüfung einer möglichen SecuNET-Partnerschaft.

Rechtsentwurf · Version 1.0

Die Bedingungen sind keine Ersatz-AGB für spätere Aufträge oder Partnerverträge. Vor einem verbindlichen Dauerbetrieb ist eine fachliche Rechtsprüfung und dokumentierte Betreiberfreigabe erforderlich.

1. Betreiber und B2B-Ausrichtung

Betreiber ist SecuConCept Torsten Bentlage, Adolf-Grimme-Allee 3, 50829 Köln. Das Portal richtet sich ausschließlich an Unternehmen, gewerblich tätige Sicherheitsdienstleister und deren vertretungs- oder einreichungsberechtigte Personen.

2. Zweck der Registrierung

Die Registrierung ermöglicht die strukturierte Prüfung, ob das einreichende Unternehmen grundsätzlich für eine mögliche Zusammenarbeit im SecuConCept-Partnernetzwerk geeignet ist. Sie ist kein Auftrag, keine Ausschreibung und kein Vertragsschluss.

3. Berechtigung und Richtigkeit

Die einreichende Person bestätigt, zur Übermittlung für das genannte Unternehmen berechtigt zu sein. Angaben und Unterlagen müssen aktuell, vollständig und sachlich richtig sein. Änderungen, die für eine laufende Prüfung erheblich sind, sind SecuConCept mitzuteilen.

4. Zulässige Unterlagen

Es dürfen nur für die Partnerprüfung erforderliche, rechtmäßig verfügbare Unternehmensunterlagen übermittelt werden. Die gesonderten Upload-Hinweise sind einzuhalten. Rechte Dritter, Geschäftsgeheimnisse und Datenschutzvorgaben sind zu beachten; nicht erforderliche Personendaten sind zu schwärzen.

5. Prüfung und Rückfragen

SecuConCept darf Angaben und Nachweise auf Plausibilität, Gültigkeit und fachliche Eignung prüfen, Rückfragen stellen und weitere erforderliche Nachweise anfordern. Die Entscheidung erfolgt nicht ausschließlich automatisiert.

6. Kein Anspruch auf Aufnahme oder Aufträge

Es besteht weder ein Anspruch auf Aufnahme in das Netzwerk noch auf Rückmeldung innerhalb einer bestimmten Frist, Exklusivität, Mindestauftragsvolumen oder die Vergabe eines konkreten Einsatzes. Spätere Aufträge und Vergütung bedürfen gesonderter Vereinbarungen.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

Ergänzend gilt die bei der Registrierung gesondert bestätigte gegenseitige Vertraulichkeitsvereinbarung. SecuConCept behandelt die eingereichten Informationen zweckgebunden nach Maßgabe der Datenschutzhinweise. Die einreichende Person ist dafür verantwortlich, nur erforderliche und zulässige Daten zu übermitteln. Gesetzliche Informationspflichten bleiben unberührt.

8. Ablehnung und Löschung

SecuConCept kann Anfragen insbesondere bei fehlenden Pflichtunterlagen, Unklarheiten, Sicherheitsbedenken, fehlendem regionalen oder fachlichen Bedarf oder nicht erfüllten Qualitätsanforderungen ablehnen. Löschung und mögliche Partnerpool-Aufbewahrung richten sich nach den Datenschutzhinweisen.

9. Geschützter Partnerzugang

Ein Partnerzugang wird dem geschäftlichen E-Mail-Konto zugeordnet, das bei der Registrierung verwendet wurde. Zugangsdaten und angemeldete Sitzungen sind vertraulich zu behandeln. Handlungen aus dem zugeordneten Konto gelten als vom Partnerunternehmen veranlasst, soweit kein erkennbarer Missbrauch vorliegt. Verdächtige Zugriffe sind SecuConCept unverzüglich mitzuteilen.

10. Auftragsanfragen und Angebote

Auftragsanfragen im Portal sind vertraulich und nur für das jeweils zugeordnete Partnerunternehmen bestimmt. Bei einer Angebotsabgabe bestätigt die einreichende Person ihre Berechtigung und die Richtigkeit von Preis, Verfügbarkeit, Personalansatz und Ausführungskonzept. Die Einreichung begründet noch keine Beauftragung. Annahme, Leistungsumfang, Vergütung und weitere Bedingungen werden gesondert bestätigt oder vertraglich vereinbart.

11. Vertragspaket und elektronischer Nachweis

Bestandteil der Registrierung sind die Registrierungsbedingungen, die gegenseitige Vertraulichkeitsvereinbarung, die technischen und organisatorischen Mindestmaßnahmen, der Partner- und Lieferantenkodex sowie der Hinweis zur gesonderten Auftragsverarbeitung – jeweils in der im Formular bezeichneten Version. Jede Unterlage muss einzeln und aktiv bestätigt werden. Unternehmen, einreichende Person, geschäftliche E-Mail-Adresse, Dokumentkennung, Version, Zeitpunkt und kryptografischer Prüfwert werden dem Vorgang zugeordnet. Die einreichende Person bestätigt ihre Berechtigung, diese Erklärungen für das Unternehmen abzugeben.

12. Änderungen für künftige Registrierungen

Änderungen des Vertragspakets gelten nicht rückwirkend. Für wesentliche neue Pflichten oder eine erneute Registrierung wird die dann gültige Version gesondert angezeigt und bestätigt. Der gespeicherte Versionsnachweis bleibt dem ursprünglichen Vorgang zugeordnet.

Stand: 18. August 2026

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