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PARTNER_CODE · Version 1.0

Partner- und Lieferantenkodex

Sicherheitsleistungen leben von Vertrauen. Dieser Kodex beschreibt den verbindlichen Mindeststandard für eine verantwortungsvolle Zusammenarbeit.

Verbindliche Grundsätze · anwaltlich geprüft

Der Kodex wurde anwaltlich geprüft. Einzelaufträge können strengere kunden-, objekt- oder branchenbezogene Anforderungen enthalten.

1. Rechtstreue und behördliche Voraussetzungen

Partner halten alle für ihre Leistungen geltenden Gesetze, behördlichen Auflagen und Erlaubnisse ein. Im Bewachungsgewerbe gehören dazu insbesondere die jeweils erforderliche Erlaubnis nach § 34a GewO, ordnungsgemäße Meldungen, Qualifikationen, Zuverlässigkeitsvoraussetzungen und aktuelle Nachweise.

2. Beschäftigte und Arbeitsbedingungen

Beschäftigte werden rechtmäßig, fair und ohne Diskriminierung eingesetzt. Arbeitszeit-, Mindestlohn-, Sozialversicherungs-, Arbeitsschutz- und Aufenthaltsvorgaben werden eingehalten. Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Menschenhandel, Belästigung und jede Form unzulässiger Benachteiligung werden nicht toleriert.

3. Qualifikation, Zuverlässigkeit und Auftreten

Eingesetzte Personen sind für die Aufgabe geeignet, ordnungsgemäß qualifiziert und eingewiesen. Leistungen werden pünktlich, respektvoll, deeskalierend und dokumentationsfähig erbracht. Uniformen, Ausweise, Fahrzeuge und Arbeitsmittel entsprechen den vereinbarten Anforderungen.

4. Integrität und Interessenkonflikte

Bestechung, Bestechlichkeit, unzulässige Vorteile, Absprachen und sonstige unlautere Geschäftspraktiken sind untersagt. Tatsächliche oder mögliche Interessenkonflikte werden unverzüglich offengelegt. Geschenke und Einladungen dürfen Entscheidungen weder beeinflussen noch diesen Eindruck erwecken.

5. Vertraulichkeit, Datenschutz und Sicherheit

Partner beachten NDA, TOM, Datenschutzrecht und kundenspezifische Sicherheitsvorgaben. Einsatzinformationen werden nur nach Need-to-know-Prinzip genutzt. Fotos, Veröffentlichungen, Referenznennungen oder Weitergaben mit Objekt- oder Kundenbezug erfolgen nur nach vorheriger Freigabe.

6. Subunternehmen

Der Einsatz weiterer Unternehmen bedarf der vorherigen Zustimmung, soweit der Auftrag dies verlangt. Partner prüfen Eignung, Zuverlässigkeit und Nachweise, geben alle maßgeblichen Pflichten weiter und bleiben für die ordnungsgemäße Leistung verantwortlich.

7. Umwelt und verantwortlicher Ressourceneinsatz

Partner vermeiden unnötige Fahrten, Energie- und Materialverbräuche, beachten Umweltvorschriften und fördern wirtschaftlich vertretbare, sichere und ressourcenschonende Lösungen.

8. Meldung, Abhilfe und Folgen

Erhebliche Verstöße, Verdachtsfälle und behördliche Maßnahmen mit möglichem Auftragsbezug werden unverzüglich gemeldet. Hinweise können vertraulich an einkauf@secuconcept.de gerichtet werden. Partner wirken an Aufklärung und Abhilfe mit. Schwere oder wiederholte Verstöße können zur Ablehnung, Sperrung oder Beendigung der Zusammenarbeit führen; weitergehende Rechte bleiben unberührt.

Dokument: PARTNER_CODE · Version 1.0 · Stand: 18. August 2026

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