ELEKTRONISCHE B2B-VEREINBARUNG
Nutzungsvereinbarung
Diese Vereinbarung legt die gegenseitigen Pflichten für den Zugang zum SecuConCept Lieferantenportal fest.
Gültig ab 17. September 2026. Die Annahme erfolgt elektronisch im vorgeschalteten Nutzung-und-Datenschutz-Dialog.
1. Vertragspartner
Die Vereinbarung wird zwischen SecuConCept Inh. Torsten Bentlage, Adolf-Grimme-Allee 3, 50829 Köln, und dem Unternehmen geschlossen, für das die bestätigende Person berechtigt handelt. Die bestätigende Person versichert ihre entsprechende Vertretungs- oder Nutzungsvollmacht.
2. Gegenstand
SecuConCept stellt einen nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren und widerruflichen Zugang zum Lieferantenportal für geschäftliche Zwecke bereit. Der Zugang ermöglicht insbesondere die Pflege von Stammdaten, den Austausch von Nachweisen und Nachrichten sowie die Bearbeitung möglicher Auftragsanfragen und Angebote.
3. Voraussetzungen
Bestandteil dieser Vereinbarung sind die Nutzungsbedingungen Version 1.0, die Datenschutzerklärung und – soweit einschlägig – die Registrierungsbedingungen, Vertraulichkeitsvereinbarung, technischen und organisatorischen Mindestmaßnahmen sowie der Partnerkodex in ihrer jeweils wirksam einbezogenen Fassung.
4. Pflichten des Unternehmens
Das Unternehmen benennt nur berechtigte Nutzende, hält deren Angaben aktuell, schützt Zugänge vor Dritten und sorgt für die Einhaltung gesetzlicher, vertraglicher und berufsbezogener Anforderungen. Es informiert SecuConCept unverzüglich über Berechtigungsänderungen, Sicherheitsvorfälle, unrichtige Angaben oder den Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung.
5. Pflichten von SecuConCept
SecuConCept betreibt das Portal mit angemessenen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen, verarbeitet eingereichte Informationen zweckgebunden und beschränkt Zugriffe nach Rollen und Berechtigungen. Gesetzliche Auskunfts-, Lösch-, Aufbewahrungs- und Sicherheitsanforderungen bleiben maßgeblich.
6. Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln als vertraulich erkennbare geschäftliche und technische Informationen vertraulich und verwenden sie nur für Anbahnung, Prüfung oder Durchführung der Zusammenarbeit. Weitergehende Pflichten aus einer gesonderten Vertraulichkeitsvereinbarung bleiben unberührt.
7. Elektronische Kommunikation und Nachweis
Erklärungen im zugeordneten Konto dürfen nur von berechtigten Personen abgegeben werden. Annahmezeitpunkt, Dokumentversionen, Nutzungskontext und ein kryptografischer Nachweis werden verschlüsselt protokolliert. Bei jedem neuen Browserbesuch wird die fortbestehende Zustimmung zur angezeigten Version erneut bestätigt.
8. Keine Auftragszusage
Diese Vereinbarung regelt ausschließlich die Portalnutzung. Sie begründet weder eine Aufnahme in das Partnernetzwerk noch eine Beauftragung, Vergütung, Exklusivität oder Mindestabnahme. Einzelaufträge entstehen nur durch gesonderte, eindeutige Vereinbarung.
9. Laufzeit und Beendigung
Die Vereinbarung beginnt mit der ersten wirksamen elektronischen Annahme und läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können die Portalnutzung jederzeit in Textform beenden. Das Recht zur sofortigen Sperrung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Sicherheitsrisiken oder erheblichen Pflichtverletzungen, bleibt bestehen.
10. Folgen der Beendigung
Nach Beendigung wird der Zugang deaktiviert. Daten werden nach Maßgabe gesetzlicher Pflichten, berechtigter Nachweisinteressen und der Datenschutzerklärung aufbewahrt oder nach dokumentierter Freigabe gelöscht. Eine Löschung administrativ relevanter Partnerdaten erfolgt nicht ohne die hierfür vorgesehene Adminfreigabe.
11. Haftung
Es gelten die Haftungsregelungen der Nutzungsbedingungen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Köln Gerichtsstand. Änderungen dieser Vereinbarung werden versioniert angezeigt und bedürfen vor der weiteren Nutzung einer erneuten Bestätigung.